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   VG Darmstadt, 07.08.2018 - 3 L 1341/18.DA   

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https://dejure.org/2018,25167
VG Darmstadt, 07.08.2018 - 3 L 1341/18.DA (https://dejure.org/2018,25167)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 07.08.2018 - 3 L 1341/18.DA (https://dejure.org/2018,25167)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 07. August 2018 - 3 L 1341/18.DA (https://dejure.org/2018,25167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 HSpielhG, § 15 Abs 1a HSpielhG, § 2 Abs 3 HSpielhG
    Vorläufige Duldung einer Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Duldung einer Spielhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 12.06.2018 - 8 B 1903/17

    Ausnahme- bzw. Härtefallregelung für Spielhallen, einstweilige Duldung

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.08.2018 - 3 L 1341/18
    Diese Rechtsfolgen kann er nur durch die begehrte einstweilige Anordnung auf vorläufige Unterlassung der Untersagung bzw. vorläufige Duldung des Betriebs abwenden (vgl. Hess.VGH, Beschl. v. 11.06.2018 - 8 B 1903/17 - juris, zur einstweiligen Duldung des Betriebs einer Spielhalle).

    Es genügt dabei regelmäßig nicht, wenn mit der Schließung der Spielhalle wirtschaftliche Einbußen und sonstige Belastungen verbunden sind (Hess. VGH Beschl. v. 11.06.2018 - 8 B 1903/17 -, juris).

    Dabei folgt das Gericht der neuen Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschlüsse vom 11.06.2018 - 8 B 1903/17 -, u.a.), wonach ohne konkrete abweichende Angaben pro Spielhalle jedenfalls eine Gewinnerwartung von 60.000 EUR jährlich anzunehmen ist.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.08.2018 - 3 L 1341/18
    Hierbei handelt es sich auch um einen legitimen Gesetzeszweck im Rahmen der Spielsuchtprävention bei Minderjährigen (vgl. BVerwG, Urteil v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, BVerwGE 157, 127-168, juris, Rn. 60 und BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rn. 96 ff., zum Abstandsgebots zu Kinder- und Jugendeinrichtungen in den landesrechtlichen Bestimmungen Berlins; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4/16 -, juris, zu dem Mindestabstand von 500 m Luftlinie zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden in Rheinland-Pfalz; Sächs. OVG, Beschl. v. 05.10.2017 - 3 B 175/17 -, juris, Rn. 15, zum Abstandsgebot von 250 m zu allgemeinbildenden Schulen in Sachsen).

    Überdies folgt aus den Besonderheiten des Glücksspiel- und insbesondere des Spielhallensektors, dass nur ein eingeschränkter Vertrauensschutz der Spielhallenbetreiber besteht, da die Spielhallen stets im Spannungsverhältnis zur Suchtbekämpfung stehen und damit die entsprechenden Vorschriften laufend an die Erfordernisse der Suchtbekämpfung angepasst werden (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rn. 190).

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz;

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.08.2018 - 3 L 1341/18
    Dies erscheint auch nicht willkürlich, da es sich bei dem Luftlinienabstand im Gegensatz zu der Wegstrecke um ein einfach festzustellendes und damit praktikables Kriterium handelt, das der Erleichterung der Anwendung der Abstandsregelung in der Verwaltungspraxis dient (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 05.10.2017 - 3 B 175/17 -, juris, Rn. 15).

    Hierbei handelt es sich auch um einen legitimen Gesetzeszweck im Rahmen der Spielsuchtprävention bei Minderjährigen (vgl. BVerwG, Urteil v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, BVerwGE 157, 127-168, juris, Rn. 60 und BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rn. 96 ff., zum Abstandsgebots zu Kinder- und Jugendeinrichtungen in den landesrechtlichen Bestimmungen Berlins; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4/16 -, juris, zu dem Mindestabstand von 500 m Luftlinie zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden in Rheinland-Pfalz; Sächs. OVG, Beschl. v. 05.10.2017 - 3 B 175/17 -, juris, Rn. 15, zum Abstandsgebot von 250 m zu allgemeinbildenden Schulen in Sachsen).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.08.2018 - 3 L 1341/18
    Hierbei handelt es sich auch um einen legitimen Gesetzeszweck im Rahmen der Spielsuchtprävention bei Minderjährigen (vgl. BVerwG, Urteil v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, BVerwGE 157, 127-168, juris, Rn. 60 und BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rn. 96 ff., zum Abstandsgebots zu Kinder- und Jugendeinrichtungen in den landesrechtlichen Bestimmungen Berlins; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4/16 -, juris, zu dem Mindestabstand von 500 m Luftlinie zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden in Rheinland-Pfalz; Sächs. OVG, Beschl. v. 05.10.2017 - 3 B 175/17 -, juris, Rn. 15, zum Abstandsgebot von 250 m zu allgemeinbildenden Schulen in Sachsen).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.08.2018 - 3 L 1341/18
    Hierbei handelt es sich auch um einen legitimen Gesetzeszweck im Rahmen der Spielsuchtprävention bei Minderjährigen (vgl. BVerwG, Urteil v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, BVerwGE 157, 127-168, juris, Rn. 60 und BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rn. 96 ff., zum Abstandsgebots zu Kinder- und Jugendeinrichtungen in den landesrechtlichen Bestimmungen Berlins; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4/16 -, juris, zu dem Mindestabstand von 500 m Luftlinie zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden in Rheinland-Pfalz; Sächs. OVG, Beschl. v. 05.10.2017 - 3 B 175/17 -, juris, Rn. 15, zum Abstandsgebot von 250 m zu allgemeinbildenden Schulen in Sachsen).
  • VG Köln, 10.09.2021 - 24 L 1199/21
    17/6611, S. 36; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris, Rn. 22 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 20. August 2019 - 6 B 295/18 -, juris, Rn. 6 - 9; VG Darmstadt, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 L 1341/18.DA -, juris, Rn. 34.
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